Häufige Fragen (FAQ)

 

Für einen gemeinsamen Start brauchen Sie vorerst nur eine Betriebsbewilligung. Die Bildungsbewilligung stellt der bvz, der während der gesamten Lehrdauer die Hauptverantwortung trägt und als Lehrmeister gegenüber dem MBA auftritt. Ein spezifischer Praxisausbildnerkurs wird bevorzugt im Laufe des ersten halben Lehrjahres absolviert, um vertiefte Informationen über die Ausbildung im Betrieb zu erhalten und das Fachwissen zu vertiefen. Ein solcher PA-Kurs dauert in der Regel 5 Tage.

Der Partner-Lehrbetrieb entscheidet selbst über die Auswahl der Bewerbenden. Falls Sie den Eindruck gewinnen, dass ein gemeinsames Lehrjahr kaum positiv verlaufen wird, dann haben Sie das Recht, weitere Kandidatinnen/Kandidaten zum Schnuppern einzuladen.

Wir sind bemüht, auf die Wünsche der Partner-Lehrbetriebe einzugehen. Im gleichen Ausmass müssen wir aber auch Rücksicht auf die Ausbildungspläne der Lernenden nehmen und für einen sinnvollen und reibungslosen Lehrverlauf sorgen. Entscheidend ist, dass die Lernziele des gewünschten Lehrjahrs im Partner-Lehrbetrieb abgedeckt werden können.

Melden können Sie Ihre Ausbildungsbereitschaft das ganze Jahr über. Je früher Sie uns Bescheid geben, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im August mit der Ausbildung beginnen können. Grundsätzlich ist beim bvz jeweils der Lehrstart am 10. August. Auf Anfrage beim zuständigen Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) können Lehrverträge jedoch jeweils bis zum 30.09. ausgestellt werden.

Der bvz organisiert regelmässig Anlässe (Erfa-Gruppen und Workshops) zu bestimmten Themen. Die Erfa-Gruppen und Workshops werden von den Praxisausbildner/-innen immer wieder sehr geschätzt, da sie sich miteinander austauschen oder gegenseitig Tipps geben können.

Das ist grundsätzlich möglich. Die Lernenden müssen jedoch wie alle anderen Bewerbenden durch das bvz-Selektionsverfahren und könnten infolge dessen auch vom bvz abgelehnt werden, falls sich zeigt, dass sie die Kriterien für einen erfolgreichen Lehrabschluss nicht erfüllen.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Berufsbildungskoordinator/-in beim bvz auf. Wir haben mehrjährige Erfahrungen in solchen Fällen und können Sie beraten und unterstützen. Bis heute haben wir unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen stets zusammen gute Lösungen gefunden.

Eine Auflösung des Lehrvertrags kann nur der bvz selbst vornehmen, da der Lernende beim bvz angestellt ist. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Partner-Lehrbetrieb und der/dem Lernenden kann in Absprache mit dem bvz aufgelöst werden. Damit es nicht zu solchen allseits unangenehmen Situationen kommt, bieten wir Ihnen in Problemsituationen gerne unsere fachkompetente Hilfe an. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, den Lernenden aus dem Betrieb zu nehmen.

Die Firmenbeiträge variieren nach Berufsgruppe und Lehrjahr. Dank Unterstützungsbeiträgen von öffentlichen und privaten Partnern ist das Preis-/Leistungsverhältnis jedoch attraktiv. Kontaktieren Sie uns für eine Übersicht über die Beiträge im gewünschten Lehrberuf.