Möchten Sie einen Ausbildungsplatz anbieten?

Die Stiftung bvz bietet Ihnen die nötige Unterstützung, ein schweizerisch anerkannter Ausbildungsbetrieb zu werden und Lernende auszubilden.

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Unsere Angebote

Ihre Vorteile als Lehrbetrieb beim bvz

Gemeinsame Aufgabe – geteilte Verantwortung. Als Partner-Lehrbetrieb konzentrieren Sie sich auf die fachliche Ausbildung, wir übernehmen den Rest.

Professionelle Selektion der Lernenden

Wir suchen die Lernenden mit einem berufsbezogenen Auswahlverfahren für Sie aus und schlagen Ihnen aufgrund Ihres Stellenprofils eine geeignete Person vor.

Administrative Entlastung

Damit Sie mehr Zeit für die Betreuung der Lernenden zur Verfügung haben, übernehmen wir sämtliche administrativen und organisatorischen Aufgaben. So können sinnvoll Synergien genutzt und die Betriebe entlastet werden. Der bvz ist der Lehrbetrieb und trägt damit die Gesamtverantwortung gegenüber den Lernenden und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Unterstützung der Lernenden und des Betriebes bei Problemen

Unsere Berufsbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren begleiten, unterstützen und schulen die Praxisausbildner/-innen sowie die Lernenden während der gesamten Lehre.

Erfolgsgeschichten

50 Lernende in 16 Lehrberufen haben ihre Ausbildung im 2024 erfolgreich abgeschlossen. Dies bestärkt uns, auf dem richtigen Weg zu sein.

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema bvz Partner-Lehrbetrieb.

Der bvz hat eines der aufwändigsten mehrstufigen Selektionsverfahren des Kantons Zürich. Um den Partner-Lehrbetrieben geeignete Lernende vorschlagen zu können, führt der bvz vorgängig einen Testhalbtag durch. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch im bvz findet das Schnuppern im potenziellen Partner-Lehrbetrieb statt. Dieser hat ein Mitspracherecht bei der Selektion.

Die Lernenden wechseln in der Regel jährlich den Betrieb. Dadurch muss der Partner-Lehrbetrieb nicht alle Lernziele für eine ganze Lehre abdecken können, sondern nur für ein einzelnes Lehrjahr. Der bvz ist dafür verantwortlich, dass die Lernenden im nächsten Lehrjahr die fehlenden Lernziele erreichen.

Auf Wunsch des Partner-Lehrbetriebs und wenn die/der Lernende damit einverstanden ist, können Lernende ausnahmsweise auch 3 Jahre im selben Betrieb bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass alle Lernziele abgedeckt werden können.

Wir unterstützen den Partner-Lehrbetrieb, wenn sich herausstellt, dass die/der Lernende unzumutbar werden sollte (z.B. häufig unentschuldigte Absenzen, Drogen, Diebstahl). Die Gesprächs- und Dossierführung liegt bei uns, weshalb Sie keinen administrativen Auftrag befürchten müssten. Wir haben Erfahrung mit solchen Fällen und beraten und unterstützen den Partner-Lehrbetrieb, um eine Lösung zu finden.

Die Mitarbeitenden des Partner-Lehrbetriebs müssen nicht unbedingt eine spezielle Ausbildung haben, um die Lernenden betreuen zu können. Wichtig ist, dass alle Lernziele des entsprechenden Lehrjahrs vermittelt werden und sie dies gerne machen.