Lehre
Natürlich. Neben unseren regulären Lernenden bieten wir im Projekt SEd “supported Education” Menschen mit beruflichen Massnahmen der IV oder Sozialhilfe die Möglichkeit zur Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei wirst du von unseren Fachpersonen individuell gefördert und begleitet. Melde dich bei unseren Coaches im Bereich SEd. Diese werden gerne die Voraussetzungen mit dir besprechen.
Ja. Einmal im Jahr findet eine Veranstaltung statt, an der sich alle bvz-Lernenden desselben Lehrjahrs treffen. Die Lernenden aus deinem Beruf wirst du zudem an regelmässigen Treffen im bvz sehen.
Nein. Du bewirbst dich nur einmal beim bvz. Je nach Ausbildung wechselst du nach einem oder zwei Jahren zu einem anderen Partner-Lehrbetrieb. Wir organisieren für dich vorab einen Schnuppereinsatz.
Nein. Umplatzierungen sind zwar nicht ausgeschlossen, aber selten. Ein Betriebswechsel in einem laufenden Lehrjahr kommt grundsätzlich nur dann in Frage, wenn der bvz die Ausbildungsqualität als nicht mehr gewährleistet betrachtet.
Es kann vorkommen, dass während der Lehre Unstimmigkeiten im Ausbildungsbetrieb auftreten. Wichtig ist, dass du möglichst bald mit deiner/deinem Berufsbildungskoordinator/-in das Gespräch suchst. In erster Linie verlangen wir, dass du deine Motivation und die nötigen Schritte zur Lösung von schwierigen Situationen selbst in die Hand nimmst. Wenn das nicht möglich ist, bietet der bvz Hilfe, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Nein. Du bewirbst dich direkt beim bvz. Wenn du in die engere Auswahl kommst, wählen wir für dich einen passenden Lehrbetrieb aus unseren Partnern aus. Nach einem erfolgreichen Schnuppereinsatz startest du dort deine Lehre.
Lehrbetrieb
Der bvz hat eines der aufwändigsten mehrstufigen Selektionsverfahren des Kantons Zürich. Um den Partner-Lehrbetrieben geeignete Lernende vorschlagen zu können, führt der bvz vorgängig einen Testhalbtag durch. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch im bvz findet das Schnuppern im potenziellen Partner-Lehrbetrieb statt. Dieser hat ein Mitspracherecht bei der Selektion.
Die Lernenden wechseln in der Regel jährlich den Betrieb. Dadurch muss der Partner-Lehrbetrieb nicht alle Lernziele für eine ganze Lehre abdecken können, sondern nur für ein einzelnes Lehrjahr. Der bvz ist dafür verantwortlich, dass die Lernenden im nächsten Lehrjahr die fehlenden Lernziele erreichen.
Auf Wunsch des Partner-Lehrbetriebs und wenn die/der Lernende damit einverstanden ist, können Lernende ausnahmsweise auch 3 Jahre im selben Betrieb bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass alle Lernziele abgedeckt werden können.
Wir unterstützen den Partner-Lehrbetrieb, wenn sich herausstellt, dass die/der Lernende unzumutbar werden sollte (z.B. häufig unentschuldigte Absenzen, Drogen, Diebstahl). Die Gesprächs- und Dossierführung liegt bei uns, weshalb Sie keinen administrativen Auftrag befürchten müssten. Wir haben Erfahrung mit solchen Fällen und beraten und unterstützen den Partner-Lehrbetrieb, um eine Lösung zu finden.
Die Mitarbeitenden des Partner-Lehrbetriebs müssen nicht unbedingt eine spezielle Ausbildung haben, um die Lernenden betreuen zu können. Wichtig ist, dass alle Lernziele des entsprechenden Lehrjahrs vermittelt werden und sie dies gerne machen.
Der Partner-Lehrbetrieb muss über keine Ausbildungsbewilligung verfügen, da der bvz der offizielle Lehrmeister (Inhaber der Bildungsbewilligung) gegenüber dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ist. Die/Der Lernende ist beim bvz angestellt. Die Verantwortung und alle organisatorischen Aufgaben liegen beim bvz.
Wir übernehmen die ganze Administration beginnend von der Selektion, über die Anmeldung und Korrespondenz mit der Berufsfachschule, die Anmeldung der ÜKs bis hin zur Vorbereitung der Qualifikationsverfahren (QV). Die zusätzliche Betreuung durch uns ermöglicht eine hohe Qualität der Ausbildung und reduziert Ihren Ausbildungsaufwand.
Der bvz organisiert regelmässig Anlässe (Erfa-Gruppen und Workshops) zu bestimmten Themen. Die Erfa-Gruppen und Workshops werden von den Praxisausbildner/-innen sehr geschätzt, da sie sich miteinander austauschen oder gegenseitig Tipps geben können.
Der Partner-Lehrbetrieb entscheidet selbst, ob der/die Bewerber/-in ins Team passt. Falls Sie den Eindruck gewinnen, dass ein gemeinsames Lehrjahr kaum positiv verlaufen wird, werden wir Ihnen (wenn vorhanden) weitere Kandidatinnen/Kandidaten zum Schnuppern vorschlagen.
bvz Berufslehr-Verbund Zürich
Nein. Die Lehre wird wie bei allen anderen Lernenden mit dem Qualifikationsverfahren (QV) abgeschlossen, welches zum Eidgenössischen Berufsattest EBA oder zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ führt. Auf die Verbundlehre weist nur das Arbeitszeugnis des bvz hin.